Die Stiftung
Zweck der IRIS-Stiftung ist der Aufbau eines Stiftungsvermögens zur nachhaltigen und dauerhaften Förderung blinder und sehbehinderter Menschen durch das IRIS-Institut in Hamburg. Dort werden Personen mit einer Beeinträchtigung oder dem Verlust ihres Augenlichts in ihrer Orientierungsfähigkeit und Mobilität sowie ihren lebenspraktischen Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags unterrichtet.

Ich selbst habe mich bereits in jungen Jahren mit den Beschwernissen und Nöten einer zunehmenden Sehbehinderung bis hin zur vollständigen Erblindung arrangieren müssen. Durch meine Teilnahme an den Kursen des IRIS-Instituts habe ich einen großen Gewinn in meiner eigenständigen Lebensführung erfahren. Diese Bereicherung hat mich zur Errichtung der IRIS-Stiftung bewogen. Sie ist als mildtätig anerkannt und damit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Angesichts leerer öffentlicher Kassen sowie schwieriger wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse wende ich mich an Sie mit der Bitte um Ihre Hilfe. Durch eine Spende zur Erhöhung des Stiftungsvermögens können Sie die Rehabilitation und Integration blinder und sehbehinderter Menschen unterstützen. Die IRIS-Stiftung wirbt auch um die Zuwendung von Vermächtnissen und Erbschaften.

- Helmut Vollert -

Um mehr über IRIS e.V. zu erfahren, klicken Sie bitte hier
Dr. H. Helmut Vollert
Richter am Oberlandesgericht i.R.
Vorsitzender der
IRIS-Stiftung
Um Details über den Stiftungszweck zu lesen, klicken Sie bitte hier
900